Nachrichtentext









Sehr geehrter Dr. Burkhardt,

 

von Herrn Richard Ebert wurde ich auf die Philaseiten und dort speziell auf die

Diskussion anlässlich der Wiederaufnahme von Farbprüfungen bei der DDR-

Serie „Köpfe II“ aufmerksam gemacht. Unter anderem befindet sich mit Datum

30.09.2014 ein Statement von Ihnen, dass durchsetzt ist von Mutmaßungen

bis zu Falschinterpretationen und der Veröffentlichung von Lügen.

Diese Mutmaßungen bis zu Falschinterpretationen und Veröffentlichung von

Lügen beziehen zum einen auf den BPP insgesamt und zum anderen auf meine

Person. Im Folgenden wird nur das abgehandelt, was auf meine Person zutrifft.

Sie schreiben unter anderem, und ich zitiere wörtlich:

 

Der eine Prüfer, der damals mit seinen Prüfungen massiv daneben gehauen

hat, ätzt jetzt öffentlich gegen die Revision der Streichung und gibt sogar im

Arge- Clubjournal freimütig zu, dass er bei seiner Prüfpraxis mit einer 20 %

Grauzone rechnet“.

 

Mit dem Zitieren aus dem Club- Journal ist für jeden ohne große Mühe der „Klarname“

Siegfried Paul zu recherchieren. Damit ist Punkt 1 für eine „Strafbewehrte Unterlassungs-

und  Verpflichtungserklärung“ erfüllt“.

 

Hiermit fordere ich Sie auf, bis zum 10. Oktober 2014 nachvollziehbare Beweise zu

liefern und zu veröffentlichen für :…“, der damals mit seinen Prüfungen massiv

daneben gehauen hat,…“, also massenhaft Fehlfarbprüfungen fabrizierte. Zweitens

den wissenschaftlichen Beweis für nur die mögliche semantische Interpretation eines

Satzes aus meiner Stellungnahme zur Wiederaufnahme von Farbprüfungen von „Koefe II“

aus dem Club- Journal der Arge „DDR- Spezial“ „…, dass er bei seiner Prüfpraxis

mit  einer 20 % Grauzone rechnet“ zu liefern. Also auch hier Fehlfarbprüfungen in

erheblichen Umfang voraussagt.

 

Sollten die Beweisführungen für Sie nicht möglich sein, dann fordere ich Sie hiermit auf

bis zum 10. Oktober 2014 diese Passagen auf der Internetplattform zu streichen.

Nicht nur auf der angeführten Internetplattform sondern auch sonstige, die mir jetzt

noch nicht bekannt sind. Im Weiteren verpflichte ich Sie, sich auf der Homepage

www.koepfe1.de zu entschuldigen für Ihre Entgleisungen  unter genauer Nennung des

Sachverhaltes.

 

Sollte bis zum genannten Termin keine Reaktion erfolgt sein, wird in der darauf

folgenden Woche eine „Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“

auf den Weg gebracht. Das Prozedere kennen Sie ja. Wenn es sein soll, wird auch

vor einem Gerichtsprozess nicht gescheut, den hier handelt es sich um Rufmord.

 

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Paul BPP